Neues Urteil in Sachen Kommentarhaftung

08.07.08 - 12:36

Müssen Kommentare generell vorab moderiert werden? "Nein", sagt nun das Amtsgericht München und widerspricht damit dem Landgericht Hamburg im Fall des Bloggers und Journalisten Stefan Niggemeier.

Neues Urteil in Sachen Kommentarhaftung

Das Blog von Stefan Niggemeier.

Zur Vorgeschichte: In seinem Blog nimmt sich Stefan Niggemeier immer wieder das Geschäft mit Anrufsendungen im Fernsehen vor. Die betroffene Firma Callactive hatte ihn in zwei Fällen verklagt, weil er Leser-Kommentare nicht im Vorfeld verhindert hatte, die Callactive als rechtswidrig ansah. Das Landgericht Hamburg sah das genauso und meinte, Stefan Niggemeier müsse ähnlich problematische Kommentare in Zukunft verhindern. Im Endeffekt würde das allerdings für viele Blogger und Forenbetreiber bedeuten, Diskussionen sicherheitshalber nur noch moderiert zuzulassen. Freier Meinungsaustausch wäre dann kaum noch möglich.

Dabei hatte Stefan Niggemeier die betreffenden Kommentare nach Kenntnisnahme entfernt. Eigentlich galt dieses Verhalten vielerorts als rechtlich korrekt. Das Landgericht Hamburg sah es in seinem Urteil allerdings anders. Zur Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Hamburg kam es dann nicht mehr, da sich Callactive aus unbekannten Gründen außergerichtlich mit Stefan Niggemeier einigte.

In einem weiteren Verfahren vor dem Amtsgericht München kamen die dortigen Richter nun zu einem ganz anderen Schluss als ihre Kollegen aus Hamburg. Sie erklärten, es reiche, "die Prüfungspflicht auf eine regelmäßige, effektive Kontrolle der eingestellten Kommentare zu beschränken". Ein Filtern im Vorfeld sehen sie hingegen nicht als notwendig an. Andernfalls würde "der vom Verfassungsgeber gewünschte, wohl zum Großteil nicht rechtsverletzende Meinungsaustausch 'abgewürgt'." Stefan Niggemeier hat weite Teile der Urteilsbegründung auf dieser Seite dokumentiert.

Gegen das Urteil des Amtsgerichts kann wiederum Berufung eingelegt werden. Die Foren- und Kommentarhaftung ist aber nicht nur deshalb weiterhin ein rechtlich problematisches Feld. Auch so kann der nächste Richter die Sache wieder anders auslegen.

Weitere Informationen zum Urteil und der Vorgeschichte bei Stefan Niggemeier selbst.

(Jan Tißler)

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