AGBs
§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich der Bedingungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der yeebase media solutions GbR, nachfolgend als ?Auftragnehmer" bezeichnet, gelten für alle Verträge, die die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen von Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend als ?Werbungtreibende? bezeichnet) zum Zwecke der Verbreitung zum Gegenstand haben. Alle Anzeigenaufträge werden gemäß der nachfolgenden Geschäftsbedingungen abgewickelt.
§ 2 Leistungen und Preise
- Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Änderungen jeglicher Art bleiben vorbehalten.
- Für angenommene Anzeigenformate gelten die Sätze gemäß der aktuellen Preisliste. Die Preise des Auftragnehmers verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Diese wird zum jeweils gültigen Satz entsprechend den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften zusätzlich in Rechnung gestellt.
- Der Auftragnehmer veröffentlicht die Anzeige in der nächst erscheinenden Ausgabe, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
- Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Anzeigenaufträge und Beilagen bzw. Beihefter wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nicht zu bearbeiten oder abzulehnen, insbesondere wenn die Anzeige offensichtlich pornografischen oder faschistischen Inhalts ist, gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verstößt oder ethische Grundsätze verletzt. Dies gilt auch für Anzeigenaufträge, die bei Vertretern aufgegeben werden. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Werbungtreibenden unverzüglich mitgeteilt.
- Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Auftragnehmer mit dem Wort ?Anzeige? deutlich kenntlich gemacht.
- Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern oder bestimmten Ausgaben der Druckschrift wird keine Gewähr übernommen, es sei denn, der Werbungtreibende hat die Gültigkeit des Auftrags davon abhängig gemacht.
- Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in Ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit dem Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlergebühr darf an den Auftraggeber des Vermittlers weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
- Der Verlag liefert auf Wunsch nach Erscheinen der Anzeige kostenlos einen Beleg.
§ 3 Zahlung und Zahlungsverzug
- Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu zahlen. Bei Abbuchungserlaubnis oder Vorauszahlung werden 2% Skonto vom Rechnungsbetrag abgezogen.
- Im Verzugsfall ist der Auftragnehmer berechtigt, als Verzugsschaden bankübliche Verzugszinsen und die Einziehungskosten zu verlangen. Die Geltendmachung eines dem Auftragnehmer entstandenen höheren Schadens bleibt davon unberührt. Der Werbungtreibende ist berechtigt den Nachweis zu führen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Der Auftragnehmer kann im Verzugsfall die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Werbungtreibenden gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen, verlangen.
- Gegenüber Ansprüchen des Auftragnehmers kann der Werbungtreibende nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 4 Gewährleistung
- Der Werbungtreibende hat für rechtzeitige Lieferung der einwandfreien Anzeige (siehe Abschnitt ?Druckvorgaben? in den aktuell gültigen Mediadaten) Sorge zu tragen. Er hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Daten sowie gegebenenfalls der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Datenübermittlung auf den Werbungtreibenden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten.
- Soweit der Werbungtreibende die Druckunterlagen nicht den Druckvorgaben gemäß zur Verfügung stellt, übernimmt er die Kosten für die zur Veröffentlichung der Anzeige notwendigen Korrekturen.
- Der Auftragnehmer gewährleistet im Rahmen der durch die Druckvorlage gegebenen Möglichkeiten die drucktechnisch bestmögliche Wiedergabe der Anzeige.
- Der Werbungtreibende hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Beanstandungen sind nicht berechtigt, wenn die Ursache einer Beanstandung nachweislich auf die Nichtbeachtung unserer, jedem Kunden vor Auftragserteilung zugänglich gemachten, Hinweise für drucktechnisch einwandfrei zu verarbeitende Druckvorlagen zurückzuführen ist.
§ 5 Haftungsbeschränkung
- Für Fehler aus fernmündlichen oder fernschriftlichen Übermittlungen jeder Art, sowie die Richtigkeit von Übersetzungen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
- Zeitweilige Unterbrechungen der Anzeigenveröffentlichung, die durch höhere Gewalt, Streik oder Betriebsstörungen bedingt sind, entbinden nicht vom Vertrag. In solchen Fällen verlängert sich die vereinbarte Abnahmezeit entsprechend. Schadensersatzforderungen gegen den Auftragnehmer sind ausgeschlossen.
§ 6 Archivierung
Alle Vorlagen, Datenträger und sonstige Druckunterlagen werden höchstens bis zu drei Monaten nach Auftragserfüllung aufbewahrt. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§ 7 Urheberrecht
Die Drucksachen und elektronischen Veröffentlichungen werden aufgrund von inhaltlichen Vorgaben des Werbungtreibenden erstellt. Der Auftragnehmer hat auf deren Inhalt keinen Einfluss. Der Werbungtreibende oder ein durch ihn eingeschalteter Dritter haftet daher gegenüber dem Auftragnehmer dafür, dass er sämtliche Rechte zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung aller übertragenen Daten (inklusive Text und Bildmaterial) besitzt. Außerdem haftet der Werbungtreibende dafür, dass durch die Produktion der von ihm in Auftrag gegebenen Drucksachen oder elektronischen Veröffentlichungen keine Schutz- oder Urheberrechte Dritter verletzt werden, seine Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen und dass die Drucksachen keine wettbewerbswidrigen Inhalte enthalten. Wird der Auftragnehmer von Dritten, deren Rechte durch die Verwendung der vom Werbungtreibenden zur Verfügung gestellten Vorlagen oder Daten verletzt werden, in Anspruch genommen, stellt der Werbungtreibende den Auftragnehmer von allen damit zusammenhängenden Verbindlichkeiten und Aufwendungen frei.
§ 8 Datenschutz
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm vom Werbungtreibenden überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind, an Dritte, insbesondere an Vertragspartner, weiterzugeben, allerdings nur, soweit dies der Auftragsabwicklung dient. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden von beiden Vertragsparteien beachtet.
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Werbungtreibenden und dem Auftragnehmer bestehenden Vertragsverhältnis ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragsnehmers, Hannover.
§ 10 Geltendes Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht.
§ 12 Sonstiges
- Der Ausschluss von Mitbewerbern des Werbungtreibenden ist nicht möglich.
- Der Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen oder dem gesamten Unternehmen des Auftragnehmers oder ein Gesellschafterwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht.
- Die Abtretung der Ansprüche des Werbungtreibenden aus dem Anzeigenauftrag ist nicht zulässig.

















