Barrieren im Internet

Erkennen, abbauen, vermeiden

Weshalb barrierefreie Websites?

Die Gestaltung barrierefreier Websites ist nicht als imagefördernde Maßnahme oder als Ausdruck eines besonderen sozialen Engagements zu verstehen. Wenn man verfolgt, wie sich die Altersstruktur der Bevölkerung in den Industriestaaten wandelt und den Zusammenhang zwischen Alter und Sehkraft berücksichtigt, so kommt auch bei diesem Thema sehr schnell eine ökonomische Komponente ins Spiel.

Der Schriftzug „TYPO3“ als Blindenschrift

Der Schriftzug „TYPO3“ als Blindenschrift

Außerdem gibt es heutzutage kaum ein Land, das nicht Gesetze und Bestimmungen erlassen hat, die besagen, dass Sites im Government -Bereich barrierefrei zu gestalten sind, um auch behinderten Menschen Zugang zu diesen Informationen und Diensten zu ermöglichen. Eine Zusammenstellung der Bestimmungen ist auf der Website der Web Accessibility Initiative [1] zu finden. Durch die Gestaltung von barrierefreien Websites soll sichergestellt werden, dass Personen möglichst unabhängig ihrer Behinderung

  • Zugang zu Informationen haben
  • Services benutzen können
  • Produkte und Dienstleistungen bestellen oder kaufen können
  • mit den Betreibern der Website in Kontakt treten können

Verschiedene Behinderungen, verschiedene Barrieren

Grundsätzlich werden folgende Behinderungsarten unterschieden:

  • blinde Personen
  • sehbehinderte Personen
  • motorisch behinderte Personen
  • hörbehinderte und gehörlose Personen
  • geistig behinderte Personen

Je nach Behinderungsart und Schwere der Behinderung treten unterschiedliche Barrieren beim Besuch von Websites auf. Diese werden hier nur kurz von der Behinderung ausgehend angeschnitten und im Grundsatz erklärt. Eine vollständige, technische Übersicht erhalten Sie auf der Website der Web Accessibility Initiative [2].

Blinde Personen

  • benutzen keine Bildschirme
  • benutzen keine Maus
  • benutzen so genannte Screenreader und Brailletastaturen

Screenreader wandeln Textinformationen in gesprochene Sprache um (z.B. Sprachsynthesizer, Text2Speech). Mittels Screenreader kann auch auf einer optimierten Website auf die Navigation zugegriffen werden. Dabei wird die Website zeilenweise ausgelesen. Mittels Funktionstasten lässt sich beispielsweise von Link zu Link, von Frame zu Frame oder von Absatz zu Absatz navigieren. Das Gleiche gilt für die Brailletastaturen. Diese, in der Anschaffung sehr teuren Ein- und Ausgabegeräte, wandeln Texte elektromechanisch in Blindenschrift um. Die Funktionsweise von Screenreadern und Brailletastaturen lässt schnell auf die beim barrierefreien Webdesign zu beachtenden Problemstellungen schließen:

Bilder
Screenreader können keine Bilder lesen und beschreiben. Die einzige Möglichkeit Bildinformationen wiederzugeben besteht darin, Alternativtexte (alt Tags) auszulesen. Werden Bilder verlinkt, sollte aus dem Titel klar ersichtlich sein, wohin der Link führt.
Layout/Darstellung
Screenreader können keinen Eindruck über das visuelle Layout vermitteln. Während Sehende in Sekundenfrist ein Layout verstehen und darin navigieren, kann ein Screenreader nicht zwischen relevantem Content und zum Beispiel einer Werbebanner unterscheiden.
Datentabellen
Da Screenreader Websites zeilenweise, von links nach rechts und von oben nach unten auslesen, können Informationen in Tabellen ohne Kopfzeilen nur sehr schwierig interpretiert und zusammengefügt werden. Ohne Hilfe ist es beispielsweise kaum möglich, in der zwölften Zeile noch den dritten Spaltentitel memorisiert zu haben.
Javascript
Weder Screenreader noch Brailletastaturen bilden die Funktionalität der Maus nach. Entsprechend kann nur auf die Funktionen von Websites zugegriffen werden, die auch mit einer Tastatur bedient werden können. Inhalte, die nur in Verbindung mit Mausfunktionen erreicht werden können (zum Beispiel Mouseover), bleiben Nutzern von Brailletastaturen und Screenreadern vorenthalten.

Eine eindrückliche Methode, um zu erfahren, wie Screenreader arbeiten und welche Bedeutung der Umgang mit ihnen hat, ist die Betrachtung von Websites mit reinen Textbrowsern (z.B. Lynx [3] ). Als praktisches Tool bietet sich für den Internet Explorer das Programm Webformator [4] an. Firefox-Benutzer können sich mit Hilfe der Accessbar [5] Websites vorlesen lassen.

Sehbehinderte Personen

  • benutzen oft Zoom-Software
  • sind auf kontrastreiche Darstellungen angewiesen
  • übergehen oft clientseitig Hintergrund- und Schriftfarben sowie Schriftgrößen

Sehbehinderungen sind definiert durch eine Sehstörung, die nicht im vollen Umfang durch das Tragen einer Brille oder Kontaktlinsen behoben werden kann. Von Sehbehinderungen sind insbesondere, aber nicht nur ältere Menschen betroffen.

Mit einem webbasierten Simulator können Sehbehinderungen sichtbar gemacht werden.

Mit einem webbasierten Simulator können Sehbehinderungen sichtbar gemacht werden.

Mittels Browsereinstellungen und/oder Zusatzsoftware versuchen Sehbehinderte, die Erscheinung der Website clientseitig zu beeinflussen. Hier treffen sie oft auf Barrieren, die durch richtiges Webdesign behoben oder zumindest entschärft werden könnten.

Bilder
Bilder oder Grafiken, die Textinformationen enthalten werden bei einer gezoomten Darstellung nicht skaliert. Die Grafiken werden „gepixelt“ dargestellt.
Hoher Kontrast
Der Kontrast zwischen Schriftfarbe und Hintergrund sollte möglichst hoch sein. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf die Farbenblindheit fallen, eine Erkrankung, die zehn Prozent der Bevölkerung betrifft.
Schriftarten und Schriftgrößen
Schriftgrößen sollten in relative Werte definiert sein, damit Besucher die Schriftgrößen aus dem Browser heraus beeinflussen können.
Horizontal scrollen
Sehbehinderte zoomen Websites nicht selten mit einem Faktor von acht und höher. Die Notwendigkeit zum horizontalen Scrollen lässt sich bei derartigen Zoomfaktoren kaum vermeiden, sollte aber wenn möglich auf ein Minimum reduziert werden.

Motorisch behinderte Personen

Aufgrund motorischer Behinderungen ist es für gewisse Menschen nicht möglich, konventionelle Eingabegeräte wie Tastatur und Maus zu benutzen. Speziell entwickelte Geräte wie On Screen Keyboards, Trackballs, Joysticks und Sprachsteuerungssoftware erleichtern diesen Personen das Navigieren auf Websites. Damit diese Eingabegeräte funktionieren, muss die Website ohne Maus bedienbar sein. Außerdem sollten wichtige Aktionsknöpfe wie Formularbuttons (Daten löschen, Absenden) in einem genügend großen Abstand voneinander positioniert werden.

Hörbehinderte und gehörlose Personen

In Bezug auf Websites stellen sich für hörbehinderte und gehörlose Menschen Probleme mit rein auditiven Informationen. Dies betrifft insbesondere Medieninhalte wie Videos und Tondokumente. Zumindest sollte eine Zusammenfassung der Informationen in Textform angeboten werden. In den USA müssen Videos auf Websites, die unter der Section 508 fallen mit Untertiteln ausgestattet sein.

Geistig behinderte Personen

Die Möglichkeit zum Navigieren in Websites ist bei geistig behinderten Personen stark von der Art und der Schwere der Behinderung abhängig. Vermutlich wird es auch in der Zukunft nicht immer möglich sein, Websites für wirklich alle Menschen, völlig unabhängig der Schwere der Behinderung, zu gestalten. Dennoch können einige Regeln formuliert werden:

  • Layouts und Navigationsschemas sollten möglichst klar und einfach gehalten werden
  • Texte sollten in einer leicht verständlichen Sprache und kurz gehalten werden
  • Skizzen und Illustrationen können zum Verständnis eines Sachverhalts beitragen

Gesetzliche Regulierungen

Wie erwähnt bestehen in nahezu allen Ländern Anstrengungen zur Regulierung für die Gestaltung barrierefreier Websites [6]. Dabei gibt es verschiedene Ansätze. So wird das Thema in einigen Ländern über das Menschenrecht oder das Zivilrecht geregelt. Andere Regierungen sehen vor, dass sämtliche vom Staat betriebenen Websites barrierefrei gestaltet werden müssen. In einigen Ländern gibt es bereits Vorschriften, die die barrierefreie Umsetzung von Websites gewisser Marktsegmente regeln.

Die W3C Web Accessibility Initiative (WAI)

Die WAI [7] entwickelt Strategien, Richtlinien und Ressourcen, um Menschen mit Behinderungen Zugang zu Internetinhalten zu gewähren. Die Einhaltung dieser Richtlinien kann die Barrierefreiheit zusätzlich verbessern. Beispiel: Eine Zusammenfassungen für Tabelleninhalte anbieten. Die WAI bietet zudem eine Zertifizierung an.

Überprüfbarkeit von Barrierefreiheit

Verschiedene Softwaretools bieten Hilfeleistung zur Überprüfung von Barrierefreiheit bei Websites an. Die Funktionsweise dieser Tools ist dabei ähnlich: Der Quellcode der Website wird auf gängige Richtlinien wie korrekte Head-Angaben, Alt Tags, Tabellenbeschriftungen, relative Größenangaben von Schriften und Tabellen etc. überprüft. Nach der Überprüfung wird meist ein ausführlicher Bericht generiert, der nicht nur auf Fehler hinweist, sondern oft auch Lösungsansätze liefert. Einige Tools bieten neben der WAI-Zertifizierung eigene Zertifizierungsmöglichkeiten. Die WAI bietet eine Linkliste zu den gängigen Checktools an [8].

Die Softwaretools sind gute Helfer bei der Entwicklung von Websites. Sie ersetzen aber keinesfalls eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema und die Validierung durch Betroffene selbst.

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Dieser Artikel stammt aus:

 

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